Insolvenzrecht & Sanierungsberatung für Unternehmen
Rechtsanwaltliche Unterstützung bei Liquiditätskrisen, Sanierung, Insolvenzantragspflichten und Geschäftsführerhaftung.
Unternehmerische Krisen entstehen oft schneller als erwartet.
Liquiditätsengpässe, Forderungsausfälle oder strukturelle Probleme können die Existenz eines Unternehmens gefährden.
In dieser Situation ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Die Quteco Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Unternehmen dabei, Handlungsoptionen zu erkennen, Haftungsrisiken zu minimieren und tragfähige Lösungen zu entwickeln, außergerichtlich wie auch im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren.
Ihre Situation
Wenn Rechnungen offenbleiben, Liquidität fehlt oder Gläubiger Druck machen, ist schnelles Handeln entscheidend. Wir unterstützen Unternehmen dabei, klare Entscheidungen zu treffen, rechtliche Risiken einzuordnen und die nächsten Schritte strukturiert vorzubereiten.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
- Zahlungsstockungen
- Druck durch Banken oder Gläubiger
- Unsicherheit zur Insolvenzantragspflicht
- Risiken für Geschäftsführer und Organe
Unsere Leistungen im Überblick
Sanierung & Restrukturierung
- Entwicklung individueller Sanierungsansätze
- Prüfung außergerichtlicher Lösungsmöglichkeiten
- Verhandlungen mit Gläubigern und Banken
- Strategien zur Fortführung des Unternehmens
Insolvenzrechtliche Prüfung
- Prüfung der Insolvenzantragspflicht
- Begleitung bei der Vorbereitung von Insolvenzanträgen
- Beratung zu Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
- Rechtliche Einordnung insolvenzrechtlicher Risiken
Geschäftsführerhaftung
- Vermeidung persönlicher Haftung
- Unterstützung bei gesetzlichen Pflichten
- Bewertung kritischer Zahlungen in der Krise
- Rechtssichere Entscheidungsfindung
Warum frühzeitiges Handeln entscheidend ist
Je früher eine Krise rechtlich geprüft wird, desto größer sind die Handlungsspielräume. Frühzeitige Beratung kann helfen, Haftungsrisiken zu reduzieren, Verhandlungen mit Gläubigern strukturiert zu führen und Sanierungsoptionen zu sichern.
Häufige Fragen zur Insolvenz und Sanierung
Wann muss ein Geschäftsführer Insolvenz anmelden?
Bei Zahlungsunfähigkeit ist der Insolvenzantrag unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen zu stellen. Bei Überschuldung gilt eine Höchstfrist von sechs Wochen. Diese Fristen dürfen nur ausgeschöpft werden, wenn ernsthafte Sanierungsaussichten bestehen und das Abwarten rechtlich vertretbar ist.
Wie erkenne ich drohende Zahlungsunfähigkeit?
Typische Anzeichen sind, dass laufende Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, regelmäßig Liquiditätslücken entstehen, Banken keine weiteren Kredite gewähren oder Verbindlichkeiten kontinuierlich steigen.
Kann eine Insolvenz vermieden werden?
In vielen Fällen kann eine frühzeitige Sanierung helfen, eine Insolvenz zu vermeiden oder zumindest geordnet vorzubereiten. Möglich sind zum Beispiel Restrukturierungsmaßnahmen, Verhandlungen mit Gläubigern oder Anpassungen der Kostenstruktur.
Was passiert bei einem Insolvenzantrag?
Nach einem Insolvenzantrag prüft das Gericht die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Anschließend kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, in dem Vermögen gesichert und eine Sanierung oder Abwicklung vorbereitet wird.
Haftet der Geschäftsführer persönlich bei Insolvenz?
Geschäftsführer können persönlich haften, wenn sie ihre gesetzlichen Pflichten verletzen, zum Beispiel bei verspäteter Insolvenzanmeldung oder unzulässigen Zahlungen in der Krise. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, diese Risiken zu prüfen und zu reduzieren.