Die NIS2-Richtlinie verpflichtet tausende Unternehmen in Deutschland zu konkreten Cybersicherheitsmaßnahmen. Viele Betriebe sind betroffen, ohne es zu wissen. Wir helfen Ihnen, Ihre Pflichten zu erkennen und rechtssicher umzusetzen.
Typische Herausforderungen
Die Umsetzung der NIS2-Anforderungen ist kein reines IT-Thema, sondern eine zentrale Compliance-Aufgabe der Geschäftsführung. Werden die Fristen versäumt oder Maßnahmen unzureichend implementiert, drohen empfindliche Konsequenzen. Unsere Kanzlei begleitet Sie strategisch und operativ bei der Bewältigung dieser komplexen Materie.
- Unsicherheit, ob das eigene Unternehmen unter NIS2 fällt
- Fehlende interne Strukturen für Meldepflichten und Risikomanagement
- Unklare Verantwortlichkeiten in der Geschäftsführung
- Zeitdruck durch laufende Umsetzungsfristen
Unsere Leistungen
Betroffenheitsanalyse
Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt.
Compliance-Umsetzung
Wir begleiten Sie bei der Einführung von Risikomanagement, Meldeprozessen und Dokumentation.
IT & Recht aus einer Hand
Als Teil der Quteco-Gruppe verbinden wir rechtliche Beratung mit technischer Umsetzungskompetenz durch die Quteco GmbH.
FAQ
Gilt NIS2 für mein Unternehmen?
NIS2 gilt für mittlere und große Unternehmen in bestimmten Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheit, IT und digitale Infrastruktur. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie kritische Dienstleistungen erbringen. Wir prüfen Ihre konkrete Situation.
Was droht bei Verstößen gegen NIS2?
Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Wie läuft die Beratung ab?
Wir starten mit einer strukturierten Betroffenheitsanalyse, erarbeiten dann einen Umsetzungsplan und begleiten Sie bis zur vollständigen Compliance.